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§ 5 Absatz 1 Nummer 2 BeamtVG
2.
der Familienzuschlag (§ 50 Abs. 1) der Stufe 1,
Verweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG von § 85 Absatz 10 Satz 1 BeamtVG