Bustler transferiert keine Gelder und übernimmt auch kein Inkasso für zu bezahlende Rechnungen aus Handelsgeschäften. Um die Funktionsfähigkeit des Marktes auf dieser Grundlage sicherzustellen, gelten im Handel folgende Regeln:
Zwar existieren im Internet verschieden Zahlungssysteme, ein einheitlicher Standard hat sich bis heute jedoch nicht durchsetzen können. Diese Restriktion beschränken auch den freien Handel mit Anteilsrechten.
Die Regeln dienen dem Schutz der Handelsteilnehmer. Denn diese erfahren nicht, mit wem sie Geschäfte abschließen. Bei einem "normalen Handel", d.h. einem ohne Restriktionen in der vorbeschriebenen Art, bestünde die Gefahr, dass Abschlüsse entgegen einer Vereinbarung von einem Käufer nicht bezahlt werden. Selbst, wenn bei einem jeweiligen Geschäftsabschluss die Bereitschaft der Parteien zur Zahlung der ausmachenden Rechnungsbeträge vorhanden wäre, wäre der Aufwand, der für die Abwicklung eines Geschäfts zu erbringen wäre, nicht immer zu rechtfertigen. Möchte beispielsweise ein Teilnehmer 1000 Anteilsrechte am Erfolg einer Idee kaufen, wäre es denkbar, dass diesem Kaufangebot Verkaufangebote von 1000 verschiedenen Personen gegenüber stehen. Zur Begleichung der jeweiligen Rechnungen hätte der Käufer 1000 Rechnungen mit Beträgen, die jeweils kleiner als 1,00 Cent sind, zu begleichen.
Die vorstehenden Regeln verhindern daher einen "normalen Handel",
stellen andererseits aber sicher, dass Rechnungen
aus Handelsgeschäften bezahlt werden und der damit verbundene Aufwand
für die Teilnehmer vertretbar ist.
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